Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Firma temp-rite International GmbH

1. Geltung der Bedingungen

Es gelten ausschließlich unsere AGB, mit denen sich der Kunde bei
Auftragserteilung einverstanden erklärt. Wird der Auftrag abweichend von
unseren Bedingungen erteilt, so gelten auch dann nur unsere AGB, selbst wenn wir
nicht widersprechen. AGB des Kunden gelten also nur dann, wenn sie von uns in
der Auftragsbestätigung ausdrücklich schriftlich anerkannt worden sind oder eine
individuelle Vereinbarung besteht.
Unsere AGB gelten ebenfalls für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden, auch
wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebot und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Aufträge des Kunden
gelten erst durch unsere schriftliche oder fernschriftliche Auftragsbestätigung als
angenommen, sofern wir die Annahme des Auftrags nicht durch Tätigwerden zu
erkennen geben. Ergänzungen, Abänderungen und Nebenabreden gelten nur,
wenn sie von uns schriftlich oder fernschriftlich bestätigt worden sind.
2.2 Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind
nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.

3. Preise

Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, halten wir uns an die in
unseren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsabgabe gebunden.
Maßgebend sind die von uns genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen
Umsatzsteuer. Sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, gelten die Preise
ab Werk einschließlich Verpackung.

4. Liefer- und Leistungszeit

4.1 Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht
ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
4.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt – z. B.
Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, und aufgrund von unvorhergesehenen Ereignissen,
die uns die Lieferung unverschuldet wesentlich erschweren oder unmöglich
machen – hierzu gehören auch nachträglich eingetretene
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung,
Personalmangel, Fabrikations- und Transportschwierigkeiten, behördliche
Anordnungen, etc. auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder deren
Unterlieferanten eintreten -, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen
und Terminen nicht zu vertreten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann
nicht von uns zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges
entstehen. Die aufgeführten Umstände berechtigen uns, die Lieferung bzw.
Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit
hinauszuschieben. Fristen und Termine verschieben sich ebenfalls entsprechend,
wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten/Vertragspflichten nicht rechtzeitig
nachkommt, insbesondere der Kunde notwendige Unterlagen nicht rechtzeitig zur
Verfügung stellt.
4.3 Wird im Falle von 4.2 die ursprüngliche Liefer- bzw. Leistungsfrist um mehr als
das Doppelte oder um mehr als 10 Wochen – maßgeblich ist die jeweils längere
Frist – überschritten, so kann der Kunde hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils
vom Vertrag zurücktreten.
4.4 Wird die Lieferung auf Wunsch des Kunden hinausgeschoben, so werden ihm,
beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die
Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch
pauschal 0,5 % des Rechnungsbetrages, für jeden angefangenen Monat berechnet.
Gleiches gilt, wenn der Kunde sich länger als einen Monat im Annahmeverzug
befindet. Dem Kunden wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden
überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als die Pauschale entstanden ist. Wir
sind darüber hinaus berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Ablauf einer
angemessenen Frist anderweitig über den Lieferungsgegenstand zu verfügen und
den Kunden mit angemessen verlängerter Frist zu beliefern.
4.5 Wir sind zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern der Kunde
hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

5. Gefahrenübergang und Abnahme

5.1 Die Gefahr, trotz Verlustes oder Beschädigung der Ware bzw. des Werks den
Preis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe an den Kunden auf diesen über. Im
Falle der Beförderung oder Versendung geht die Gefahr mit Beginn der
Beförderung oder Versendung auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn
eine Lieferung franco, cif, fob vereinbart worden oder eine von diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen abweichende Regelung hinsichtlich der Transportkosten
getroffen worden ist.
5.2 Bei Lieferungen treffen wir die Wahl des uns geeignet erscheinenden
Transportmittels mit der Sorgfalt, die wir in eigenen Angelegenheiten
wahrnehmen. Wir sind nicht verpflichtet, unsere Lieferungen zu versichern, jedoch
bereit, auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch des Kunden auf seine Kosten eine
Transportversicherung abzuschließen.
5.3 Geringfügige Mängel unserer Lieferungen und/oder Leistungen berechtigen
den Kunden nicht, die Abnahme zu verweigern.

6. Gewährleistung, Mängelrüge, Garantie

6.1 Wir gewährleisten, dass unsere Produkte frei von Fabrikations- und
Materialmängeln sind und dass Montagen ordnungsgemäß durchgeführt werden.
6.2 Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren spätestens 1 Jahr ab
Lieferung der Ware bzw. Abnahme des Werkes. Der Abnahme steht es gleich,
wenn der Kunde das Werk nicht innerhalb einer von uns bestimmten
angemessenen Frist abnimmt, obwohl er dazu verpflichtet ist.
Werden unsere Betriebs-, Wartungs- und/oder Gebrauchsanweisungen nicht
befolgt, Änderungen an Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Original-Spezifikationen
entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung.
Bei Nachlieferung und Nachbesserung gelten die Sätze 1 bis 3 entsprechend.
6.3 Der Kunde hat jede Lieferung sofort auf Vollständigkeit und äußerlich
erkennbare Beschädigung zu prüfen und ggf. Minderlieferung/Schäden dem
Transporteur sofort mitzuteilen und sich diese vom Transporteur/Fahrer auf dem
Speditions-Übergabepapier schriftlich bestätigen zu lassen. Reklamationen dieser
Art sind uns außerdem sofort zu melden, anderenfalls entfällt unsere Haftung.
Andere offensichtliche und bei Prüfung erkennbare Mängel der Ware oder des
Werkes hat er innerhalb von 4 Tagen nach Lieferung bzw. Abnahme schriftlich
anzuzeigen und den gerügten Mangel genau zu beschreiben. Zur Fristwahrung
genügt die rechtzeitige Absendung. Versäumt der Kunde eine ordnungsgemäße
und/oder rechtzeitige Beanstandung, gilt die gelieferte Ware als genehmigt.
Versteckte Mängel, die berechtigterweise nicht innerhalb der vorgenannten Frist
feststellbar waren, müssen unverzüglich nach deren Feststellung innerhalb der
Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
6.4 Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Voraussetzungen eines
Gewährleistungsanspruchs, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt
der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mangelrüge.
6.5 Entsprechen die gelieferten Produkte nicht der Gewährleistung, können wir
nach unserer Wahl verlangen, dass der Kunde das schadhafte Teil oder Gerät
a) uns zur Reparatur und anschließenden Rückgabe auf unsere Kosten
übermittelt;
b) bereithält und ein Beauftragter von uns die Reparatur beim Kunden
vornimmt;
c) uns gegen Lieferung und Montage eines mangelfreien Teils bzw. Geräts
übergibt.
Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nach angemessener Frist
endgültig fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
6.6 Bei Mängeln an von uns nicht selbst hergestellten Teilen und Produkten ist der
Kunde verpflichtet, nach Abtretung der von uns gegen unseren
Lieferanten/Vertragspartner zustehenden Ansprüche zunächst gegen diesen
vorzugehen. Erweist sich dessen Inanspruchnahme als rechtlich oder tatsächlich
nicht durchsetzbar, so ist der Kunde berechtigt, uns nach den in diesem Abschnitt
genannten Regeln in Anspruch zu nehmen.
6.7 Eine Gewährleistung für normale Abnutzung oder unsachgemäße Behandlung
ist ausgeschlossen. Das gleiche gilt für Fehler, die aus vom Kunden übergebenen
Unterlagen herrühren.
6.8 Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unserem unmittelbaren
Kunden zu und sind nicht abtretbar.
6.9 Der Kunde ist verpflichtet, uns Gelegenheit zu geben, den gerügten Mangel an
Ort und Stelle in Augenschein zu nehmen.
6.10 Garantien werden nicht gewährt, es sei denn, diese sind ausdrücklich im
Vertrag schriftlich festgehalten und von uns anerkannt.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher
Saldoforderungen aus Kontokorrent), die uns aus jedem Rechtsgrund gegen den
Kunden jetzt oder künftig zustehen, werden uns die folgenden Sicherheiten
gewährt, die wir auf Verlangen nach unserer Wahl freigeben werden, soweit ihr
Wert unsere Forderungen nachhaltig um mehr als 20 % übersteigt.
7.2 Die Ware bleibt unser Eigentum. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets
für uns als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für uns. Erlischt unser (Mit-)
Eigentum durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-)
Eigentum des Kunden an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig
(Rechnungswert) auf uns übergeht. Der Kunde verwahrt unser (Mit-) Eigentum
unentgeltlich. Ware, an der uns (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als
Vorbehaltsware bezeichnet.
7.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem
Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist.
Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem
Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte
Handlung, etc.) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen
(einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde
bereits jetzt sicherungshalber an uns ab. Die Abtretung beschränkt sich auf den
Teil der Forderung, der wertmäßig unserem Miteigentumsanteil an der
Vorbehaltsware entspricht. Wir ermächtigen den Kunden widerruflich, die an uns
abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Die
Einzugsermächtigung wird ausschließlich unserem unmittelbaren Kunden erteilt
und kann widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen
nicht ordnungsgemäß nachkommt.
7.4 Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser
Eigentum hinweisen, uns unverzüglich benachrichtigen und uns bei der Wahrung
unserer Rechte in jeder Weise unterstützen. Sollte uns durch den Zugriff Dritter
ein Schaden entstehen, so hat der Kunde diesen sowie alle Kosten, die uns im
Rahmen der Geltendmachung unserer Rechte entstehen, zu ersetzen. Der Kunde
ist verpflichtet, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände gegen
Diebstahl und Zerstörung zu versichern.
7.5 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden – insbesondere Zahlungsverzug –
sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden ohne
Nachfristsetzung herauszuverlangen und zwar nach unserer Wahl durch
Demontage oder Duldung der Demontage, durch Herausgabe oder Rücksendung,
oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen
Dritte zu fordern.
7.6 Zur Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts ist ein Rücktritt vom Vertrag
nicht erforderlich; § 149 Abs. 2 BGB wird abbedungen. Im Herausgabeverlangen
der Vorbehaltsware liegt keine Rücktrittserklärung unsererseits, es sei denn, dies
wird ausdrücklich erklärt.
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8. Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug, Aufrechnung, Lastschrift

8.1 Bei Rechnungsstellung haben die Zahlungen innerhalb von 30 Tagen nach
Rechnungsdatum ohne Abzug auf ein von uns benanntes Konto zu erfolgen. Die
von uns eingesetzten Personen sind zur Entgegennahme von Zahlungen, auch in
Form von Schecks, nur berechtigt, wenn sie dazu schriftlich ausdrücklich
bevollmächtigt sind.
8.2 Wir sind berechtigt, trotz anders lautender Bestimmung des Kunden,
Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten
und Zinsen entstanden, so sind wir berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten,
dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen.
8.3 Schecks werden nur zahlungshalber angenommen, ohne dass hierzu eine
Verpflichtung besteht. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den
Betrag verfügen können, d. h. mit dem Tag der Einlösung bzw. der endgültigen
Gutschrift. Durch die Entgegennahme von Schecks übernehmen wir in Bezug auf
Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei
dem Einzug von Schecks entstehenden Spesen oder sonstigen Kosten gehen zu
Lasten des Kunden.
8.4 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, hat der Kunde die Geldschuld mit 9
Prozentpunkten über dem Basiszinssatz p.a. zu verzinsen. Darüber hinaus steht
uns außerdem ein Anspruch auf Zahlung einer Pauschale in Höhe von 40,00 € zu.
Die Pauschale ist auf einen geschuldeten Schadensersatz anzurechnen, soweit der
Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist (§ 288 BGB). Wir behalten
uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
8.5 Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder wenn
uns andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in
Frage stellen, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch
wenn wir bereits Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem
berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die
Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zu verweigern. Wird unser Verlangen nach Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, so sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen
Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des
Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.
8.6 Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung des Preises
nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von uns
durch schriftliche Erklärung anerkannt worden sind.
8.7 Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde und der Kunde
ein entsprechendes SEPA-Lastschrift-Mandat erteilt hat, gilt Folgendes:
Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird durch temp-rite in der Regel zusammen
mit der Rechnungsstellung bis spätestens einen Kalendertag vor Fälligkeit der
Lastschrift vorab angekündigt (Pre-Notification). temp-rite behält sich vor, die
Vorabankündigung per Brief, Telefax oder E-Mail zu übersenden/zu übermitteln.
Zugunsten des Kunden kann der eingezogene Betrag im Einzelfall von dem in der
Vorabankündigung mitgeteilten Betrag abweichen, wenn der Kunde im Zeitraum
zwischen der Vorabankündigung und dem Fälligkeitsdatum Gutschriften erhalten
und/oder einzelne Lieferungen/Leistungen storniert hat.
Der Kunde ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem im SEPA-Mandat
bezeichneten Konto zu sorgen. Sämtliche Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung
oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Kunden, soweit
diese von ihm zu vertreten sind.

9. Konstruktionsänderung

Wir behalten uns das Recht vor, jederzeit Konstruktionsänderungen vorzunehmen,
wir sind jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits
ausgelieferten Produkten vorzunehmen.

10. Unterlagen, Muster, Beratung

10.1 Die dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen und Muster bleiben unser
Eigentum und sind vertraulich zu behandeln. Sie dürfen ohne unsere schriftliche
Genehmigung weder vervielfältigt noch veröffentlicht noch sonst wie Dritten
zugänglich gemacht werden. Auf unser Verlangen sind die Unterlagen und Muster
unverzüglich an uns herauszugeben.
10.2 Der Inhalt unserer Unterlagen wird nur durch ausdrückliche Vereinbarung
Vertragsbestandteil. Unsere Muster und die in unseren Unterlagen enthaltenen
Abbildungen und Angaben stehen unter dem Vorbehalt jederzeitiger Änderung.
Sie gelten nicht als Zusicherung von Eigenschaften unserer Produkte.
10.3 Die allgemeine Aufklärung und Beratung des Kunden erfolgt unverbindlich
und ohne Begründung einer Haftung.

11. Haftungsbeschränkung

11.1 Unsere Haftung ist, egal aus welchem Rechtsgrund, auf Vorsatz und grobe
Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und
Ersatz von Verzugsschäden sowie bei Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz
(insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens).
11.2 Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten ist jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden. Unsere Haftung ist auch in den Fällen grober Fahrlässigkeit auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem
Produkthaftungsgesetz gehaftet wird.
11.3 Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an Rechtsgütern des
Kunden, z.B. Schäden an anderen Sachen, ist jedoch ganz ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit gehaftet wird.
11.4 Die Regelungen der vorstehenden Absätze 1 bis 3 erstrecken sich auf
Schadensersatz neben der Leistung und auf Schadensersatz statt der Leistung,
gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Mängeln, der Verletzung
von Pflichten aus dem Schuldverhältnis oder aus unerlaubter Handlung. Sie gelten
auch für den Anspruch auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. Die Haftung für
Verzug bestimmt sich jedoch nach 11.5, die Haftung für Unmöglichkeit nach 11.6.
11.5 Wir haften bei Verzögerung der Lieferung/Leistung in den Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Im
Übrigen wird unsere Haftung wegen Verzögerung der Lieferung/Leistung für den
Schadensersatz neben der Leistung und für den Schadensersatz statt der Leistung
auf die jeweilige Vertragssumme (ohne UST) begrenzt. Weitergehende Ansprüche
des Kunden sind – auch nach Ablauf einer uns gesetzten Frist zur
Lieferung/Leistung – ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten
nicht bei Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit.
11.6 Wir haften bei Unmöglichkeit der Lieferung/Leistung in den Fällen des
Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Unsere Haftung ist in den Fällen grober Fahrlässigkeit jedoch auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn nicht wegen der
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Im
Übrigen wird unsere Haftung für Schadensersatz wegen Unmöglichkeit und für
Ersatz vergeblicher Aufwendungen auf die jeweilige Vertragssumme (ohne UST)
begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Unmöglichkeit der
Lieferung sind ausgeschlossen. Die vorstehenden Begrenzungen gelten nicht bei
Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das
Recht des Kunden zum Rücktritt bleibt unberührt.
11.7 Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben,
Körper oder Gesundheit beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen
ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der
Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen wegen eines
Mangels ab Übergabe der Sache/des Werkes.
11.8 Vorgenannte Haftungsausschlüsse und Haftungsbegrenzungen gelten
ebenfalls für unsere Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

12. Versicherung

Sofern uns der Kunde in seinem Eigentum stehende Geräte zwecks Reparatur
überlässt, sind die Geräte für die Dauer der Reparatur und Lagerung in unseren
Lagerräumen von unserer Versicherung erfasst.

13. Export

Die Ausfuhr der von uns gelieferten Produkte aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland ist nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung zulässig.
Bei Lieferung in das Ausland gilt die vorstehende Regelung für die Ausfuhr aus dem
belieferten Staatsgebiet entsprechend.

14. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Teilnichtigkeit

14.1 Für die Geschäftsbeziehungen und die gesamten Rechtsbeziehungen
zwischen uns und dem Kunden gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendung des Einheitlichen Gesetzes über den Internationalen
Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von
Internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.
Ergänzend zu den vorstehenden Bedingungen gelten bei Geschäften mit
ausländischen Vertragspartnern die “Internationalen Regeln für die Auslegung der
handelsüblichen Vertragsformeln“ (ICC-Incoterms) in ihrer jeweils letzten
Fassung.
14.2 Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 28307 Bremen.
14.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder
in sonstigen Vereinbarungen zwischen uns und dem Kunden unwirksam sein oder
werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und
Vereinbarungen nicht berührt. Es sollen dann im Wege der Umdeutung die
Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung
soweit wie möglich entsprechen. Sofern eine Umdeutung aus Rechtsgründen
ausscheidet, verpflichten sich die Parteien, dem vorstehenden Satz entsprechende
ergänzende Bestimmungen festzulegen. Die vorstehende Regelung gilt
entsprechend, wenn bei der Auslegung der Durchführung des den
Geschäftsbedingungen zugrunde liegenden Vertrages eine ergänzungsbedürftige
Lücke erkennbar wird.

15. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden
Streitigkeiten mit Vollkaufleuten ist Bremen ausschließlicher Gerichtsstand. Wir
haben jedoch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen.


temp-rite International GmbH
Theodor-Barth-Str. 29, 28307 Bremen
Telefon: 04 21 / 4 86 92-0, Fax: 04 21 / 4 86 92-28
E-Mail:info@temp-rite.de, http://www.temp-rite.eu
Status 07/2016